Weiterentwicklung


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Mit § 137i Absatz 3a Satz 1 SGB V wurde das InEK beauftragt, ein Konzept zur Abfrage und Übermittlung von Daten, die für die Festlegung und Weiterentwicklung von pflegesensitiven Bereichen und zugehörigen Pflegepersonaluntergrenzen im Sinne von § 137i Absatz 1 SGB V erforderlich sind, zu erarbeiten. Für die Festlegung und Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen werden die Daten einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern benötigt. Mit der diesjährigen Ziehung von Krankenhäusern ist eine einmalige Verpflichtung verbunden, Daten gem. § 137i Abs. 3a SGB V für die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen für bestimmte pflegesensitive Bereiche zu liefern.

PpUG-Konzept - Par 137i Absatz 3a SGB V
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Die Ziehung der Krankenhäuser in Umsetzung des Konzepts gem. § 137i Abs. 3a SGB V erfolgte am 25. Januar 2019 in den Räumlichkeiten des InEK unter notarieller Begleitung. Die entsprechenden Krankenhäuser werden zwischen dem 29.01.2019 und 31.01.2019 per Fax über die Verpflichtung gem. § 137i Abs. 3a SGB V zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen informiert. Dem Anschreiben mit den Ziehungsergebnissen können weitere detaillierte Informationen zum Ablauf der Datenlieferung entnommen werden. Nur Krankenhäuser, die nach dem Konzept gem. § 137i Abs. 3a SGB V ermittelt und gezogen wurden, werden vom InEK angeschrieben.

30.01.2019: Weiterentwicklung Pflegepersonaluntergrenzen gem. § 137i Abs. 3a SGB V - Ziehungsergebnis
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