Aktuelles


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

28.11.2025

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems“ (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2027 wird am 28. November 2025 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.


28.11.2025

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2027“ (G-DRG- Vorschlagsverfahren für 2027) wird am 28. November 2025 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.

Das Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung des „LG-Groupers gemäß KHTG, 2024/2025 V1.0“, welches unmittelbar nach der Veröffentlichung des Leistungsgruppen-Groupers eröffnet wurde, ist weiterhin geöffnet. Auch Vorschläge, die sich sowohl auf DRG als auch auf Leistungsgruppen beziehen, sind möglich. Eingaben zu Leistungsgruppen können auch über das im DRG-Vorschlagsverfahren geltende Fristende am 31. März 2026 hinaus übermittelt werden.


25.11.2025

Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG werden kontinuierlich Anpassungen an den Regelungen zur Datenübermittlung aufgrund von Gesetzesänderungen und Vereinbarungen eingearbeitet.

Ab sofort steht Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG zur Verfügung.


21.11.2025

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2025/2026 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


21.11.2025

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2024/2026 stellen wir ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


20.11.2025

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2024/2026 mit Leistungsgruppen finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


20.11.2025

Die Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2025, für die für 2026 keine Anfrage erforderlich ist, stellen wir Ihnen im Bereich Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2025 zur Verfügung.


20.11.2025

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2026 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


20.11.2025

Gemäß § 24b Abs. 4 SGB V übernimmt bei vollstationärer Vornahme des Abbruchs die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten der Leistungen nach Abs. 4 S. 1 und 2 für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Das InEK ermittelt die Kosten gesondert und veröffentlicht das Ergebnis jährlich auf seiner Internetseite. Die mittleren Kosten für einen stationären Schwangerschaftsabbruch an einem Pflegetag für das Jahr 2026 betragen 804,69 €.


20.11.2025

Die Liste der DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 gem. der Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags für 2026 steht ab sofort zur Verfügung.



seitenübergreifender Abschnitt