Dokumente für gezogene Krankenhäuser


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Dokumente für Krankenhäuser mit Lieferverpflichtung für die PpUG-Weiterentwicklung 2022

  Das InEK hat das Konzept zur Abfrage und Übermittlung von Daten für die Festlegung und Weiterentwicklung von pflegesensitiven Bereichen und zugehörigen Pflegepersonaluntergrenzen im Sinne von § 137i Absatz 1 SGB V für das Jahr 2022 überarbeitet. Gemäß dem Konzept sind die betroffenen Krankenhäuser verpflichtet, die in Anlage 3 „Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen“ skizzierten Daten für den Berichtszeitraum vom 01.03.2022 bis zum 31.05.2022 an das InEK zu liefern. Die Lieferung der Daten erfolgt bis zum 31. August 2022. Beachten Sie dabei bitte, dass während dieses Zeitraums nach Durchsicht auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der gelieferten Daten ggf. eine oder mehrere Korrekturlieferungen vorzunehmen sind. Die erste Datenlieferung sollte entsprechend so früh wie möglich erfolgen. Die Erstlieferung der Datei "Stationen" hat bis spätestens 30. Juni 2022 und die Erstlieferung der Dateien "Belegungsdaten", "Stationsangaben" und "Pflegepersonalbesetzung" spätestens bis zum 15. Juli 2022 erfolgen.

Ausgewählte Krankenhäuser senden uns bitte spätestens bis zum 15. Juni 2022 die Anlage 2a „Ansprechpartner“ mit der Benennung des/der Ansprechpartner/s Ihres Krankenhauses zurück, sofern dies noch nicht in den Vorjahren erfolgt ist oder sich Änderungen ergeben haben.

Für die erfolgreiche Teilnahme an der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen steht den Krankenhäusern gem. § 137i Abs. 3a SGB V eine pauschalierte Vergütung in Abhängigkeit von Anzahl und Qualität der übermittelten Datensätze zu. Für die Auszahlung der pauschalierten Vergütung geben Sie bitte in Anlage 2b „Bankverbindung“ eine entsprechende Bankverbindung an, sofern dies noch nicht in den Vorjahren erfolgt ist oder sich Änderungen ergeben haben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Anlage 3 „Informationen über die Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen“.

Gemeinsam mit den auszufüllenden Excel-Dateien/CSV-Dateien erhalten die vom Krankenhaus benannten Ansprechpartner nach Anmeldung (oder Registrierung) im InEK-Datenportal eine ausführliche Datensatzbeschreibung. Die Tabellen der Excel-Dateien enthalten Beispiele zur Illustration und besseren Nachvollziehbarkeit der Datensatzbeschreibung.

Die Übermittlung der geforderten Angaben erfolgt ausschließlich verschlüsselt über das Dropbox-Verfahren im InEK-Datenportal oder den InEK-Datendienst. Bereits registrierte Nutzer können sich hier anmelden.

Eine Zusammenstellung der Antworten auf häufig auftretende Fragen finden Sie in der hier hinterlegten FAQ-Liste.

Verwenden Sie bitte die folgenden Wege, um das eigens eingerichtete PpUG-Betreuungsteam im InEK bei allen Fragestellungen rund um die Datenlieferung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen zu kontaktieren, wenn sich diese nicht mit der Datensatzbeschreibung oder der FAQ klären lassen. Zur schnelleren Bearbeitung der Rückfragen bitten wir Sie freundlich um Angabe Ihres Institutionskennzeichens (IK).

 

E-Mail: PPUG-Weiterentwicklung@inek-drg.de
Tel.: 02241 / 93 82-130
Fax: 02241 / 93 82-36

 

Für technischen Support steht Ihnen die Datenstelle (Tel.: 02241 / 93 82-38) zur Verfügung.

Anlage_2a_Ansprechpartner

Anlage_2a_Ansprechpartner
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Falls Sie Probleme beim Download haben sollten, melden Sie sich bitte unter +49(0)2241/9382-38.
Weitere Informationen zu Downloads stehen im Hilfebereich .

Anlage_2b_Bankverbindung

Anlage_2b_Bankverbindung
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Anlage 3 - Informationen für gezogene Krankenhäuser

Anlage3 - Informationen für gezogene Krankenhäuser
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Datensatzbeschreibung_PPUG_Weiterentwicklung (Stand: 17.05.2022)

Datensatzbeschreibung_PPUG_Weiterentwicklung
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Dateien 17.05.2022: für die Datenlieferung auszufüllende Excel-Dateien/CSV-Dateien

PPUG-W_Dateien_2022
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