Aktuelles


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

16.10.2026

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2025/2027 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


16.10.2026

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) für das Jahr 2027 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst. 


16.10.2026

Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnte der PEPP-Entgeltkatalog für 2027 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden, die wir Ihnen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.


07.10.2026

Die Vergleichsdaten nach § 6 Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2025 stehen Ihnen ab sofort deutschlandweit und je Bundesland zum Herunterladen zur Verfügung (Stand 30.09.2026).


30.09.2026

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben sich am 21. September 2026 kurzfristig auf die Vergütung des Arzneimittels „Clesrovimab“ geeinigt und das Unterschriftenverfahren für eine Ergänzungsvereinbarung zur FPV 2026 eingeleitet. Dazu wurde im Fallpauschalen-Katalog 2026 in Anlage 2 das Zusatzentgelt ZE191 eingefügt. Die Ergänzungsvereinbarung zur FPV 2026 und den aktualisierten Fallpauschalen-Katalog 2026 stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


29.09.2026

Im Bereich Datenübermittlung gemäß § 6a Absatz 6 KHG stellen wir Ihnen aktualisierte Informationen zur Verfügung.


29.09.2026

Das Konzept zur Vorgehensweise bei der Ermittlung des Vorhaltevolumens für ein Land, eine Leistungsgruppe und einen Krankenhausstandort gemäß § 37 Absatz 1 Satz 5 KHG steht Ihnen ab sofort zum Herunterladen zur Verfügung.


01.09.2026

Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2027 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


01.09.2026

Ab sofort können Sie NUB-PEPP-Anfragen nach § 6 Abs. 4 BPflV für 2027 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-PEPP-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


31.08.2026

Die Indikationsbereiche für onkochirurgische Leistungen gemäß § 40 Krankenhausfinanzierungsgesetz und die dazugehörigen Diagnosen- und Prozedurenlisten stehen Ihnen ab sofort zum Herunterladen  zur Verfügung



seitenübergreifender Abschnitt