DRG Systemjahr 2004 Datenjahr 2002


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 Ersatzvornahme nach § 17b Abs. 7 KHG - DRG-System für das Jahr 2004 

 Die Selbstverwaltungspartner (Spitzenverbände der Krankenkassen, Verband der privaten Krankenversicherung und Deutsche Krankenhausgesellschaft) sind nach § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) mit der Entwicklung und Einführung eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems beauftragt. Für den Fall, dass sich die Selbstverwaltungspartner nicht einigen können und das Scheitern erklärt wird, führt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine Ersatzvornahme nach § 17b Abs. 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mittels Rechtsverordnung durch.
 Mit Schreiben vom 2. Juli 2003 hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) das Scheitern der Selbstverwaltungspartner für die Bereiche DRG-Fallpauschalen-Katalog, Zusatzentgelte-Katalog und Abrechnungsbestimmungen erklärt.
 Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat darauf hin eine entsprechende Rechtsverordnung erarbeitet. Diese „Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004“ (KFPV 2004) wurde am 13. Oktober 2003 von Frau Bundesministerin Ulla Schmidt unterzeichnet. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 17.10.2003 (BGBl. I S. 1995). Die Verordnung beinhaltet neben dem Verordnungstext mit den Abrechnungsbestimmungen auch den DRG-Fallpauschalen-Katalog 2004 (G-DRG Version 2004). Das Bundesministerium veröffentlicht darüber hinaus auch die amtliche Begründung, die an den gegenüber dem Referentenentwurf veränderten Stand der Verordnung angepasst wurde.
 Im November 2003 rechnen bereits über 900 Krankenhäuser ihre allgemeinen Krankenhausleistungen nach dem DRG-Fallpauschalensystem ab. Im Jahr 2004 sind alle Krankenhäuser verpflichtet, auf das Fallpauschalensystem umzustellen. Ausgenommen sind nach § 17b Abs. 1 Satz 1 KHG lediglich Einrichtungen der Psychiatrie sowie Einrichtungen für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin. Darüber hinaus können nach § 17b Abs. 1 Satz 15 KHG „besondere Einrichtungen“ unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet aus dem Vergütungssystem ausgenommen werden. Die Voraussetzungen sollten ebenfalls von den Selbstverwaltungspartner festgelegt werden. Mit Schreiben vom 30. September 2003 hat die DKG auch in diesem Punkt das Scheitern der Selbstverwaltungspartner erklärt. Im Rahmen einer weiteren Ersatzvornahme hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit Datum vom 27. November 2003 den Referentenentwurf einer „Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004“ (Fallpauschalenverordnung besondere Einrichtungen 2004 – FPVBE 2004) vorgelegt. Nach Anhörungen von Ländern und Verbänden wurde die endgültige Fassung der Verordnung am 19.12.2003 unterzeichnet.

Abrechnungsbestimmungen

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Dokumente zu Maßnahmen, die im Rahmen der Ersatzvornahme nach § 17b Abs. 7 KHG durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Zusammenarbeit mit der InEK GmbH veranlasst wurden.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung trägt die redaktionelle Verantwortung für die Inhalte.

15.10.2003: Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 (KFPV 2004)
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15.10.2003: Amtliche Begründung zum Referentenentwurf, angepasst an den Verordnungstext vom 13. Oktober 2003
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21.06.2004: Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV
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Fallpauschalen-Katalog

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(Stand 15.10.2003)

G-DRG-Fallpauschalen-Katalog 2003
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G-DRG-Fallpauschalen-Katalog 2003
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Definitionshandbuch

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(Version 2004: Stand 28.11.2003)

Das Definitions-Handbuch G-DRG Version 2004 bezieht sich auf den ICD-10-GM Version 2004 sowie auf den OPS-301 Version 2004. Das neue Handbuch ist Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausfällen im Jahr 2004.

Definitionshandbuch 2004 Band 1
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Definitionshandbuch 2004 Band 2
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Definitionshandbuch 2004 Band 3
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Definitionshandbuch 2004 Band 4
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Definitionshandbuch 2004 Band 5
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21.01.2004: Erratum 1 zum Definitions-Handbuch der G-DRG Version 2004
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(Version 2003/2004: Stand 15.10.2003)

Das Definitions-Handbuch G-DRG Version 2003/2004 bezieht sich auf den ICD-10-SGB V Version 2.0 sowie auf den OPS-301 Version 2.1. Es soll den Vertragspartnern auf Ortsebene ermöglichen, frühzeitig Pflegesatzverhandlungen für das Jahr 2004 auf der Basis der Leistungsdaten des Jahres 2003 zu führen. Die hierfür erforderliche Grouper-Software der G-DRG Version 2003/2004 wird nach den Vorgaben des InEK von den entsprechenden Firmen erstellt.

Definitionshandbuch 2003/2004 Band 1
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Definitionshandbuch 2003/2004 Band 2
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Definitionshandbuch 2003/2004 Band 3
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Definitionshandbuch 2003/2004 Band 4
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Definitionshandbuch 2003/2004 Band 5
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Grouper/Zertifizierung

G-DRG-Version 2004 - Zertifizierte Grouper
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Kodierrichtlinien

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2004 angepasst. Diese wurde in ihrer überarbeiteten Version am 23.09.2003 verabschiedet.

© 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 Copyright für die Deutschen Kodierrichtlinien:
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH)

Die Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, ist nur mit Quellenangabe und in
unveränderter Form gestattet. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

(Stand 23.09.2003)

Deutsche Kodierrichtlinien 2004
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Deutsche Kodierrichtlinien 2004
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Deutsche Kodierrichtlinien 2004 Druckversion A4
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Deutsche Kodierrichtlinien 2004 Druckversion A5
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Deutsche Kodierrichtlinien 2004 Druckversion A4 (pdf 3.0)
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Deutsche Kodierrichtlinien 2004 Druckversion A5 (pdf 3.0)
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Hinweise zur Leistungsplanung / Budgetverhandlung

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17.10.2003: Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für 2004
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Abschlussbericht und Report-Browser

Mit dem Abschlussbericht über die Weiterentwicklung des G-DRG-Systems informiert das InEK über die Grundlagen, Verfahrensweisen und Ergebnisse der Klassifikationsentwicklung und der Katalogerstellung für das Jahr 2004. Auf dieser Grundlage können Krankenhäuser, Krankenkassen und andere Interessierte Detailanalysen zu besonderen Fragestellungen und für einzelne medizinische Fachgebiete durchführen.
Band I enthält den Projektbericht, der das methodische Vorgehen erläutert und ausführlich die Ergebnisse sowohl für das G-DRG-System insgesamt als auch für ausgewählte einzelne Bereiche vorstellt. Ergänzend dazu enthält Band II den Fallpauschalen-Katalog sowie die klinischen Profile und Kostenprofile zu jeder DRG der weiterentwickelten G-DRG-Klassifikation für das Jahr 2004. Die klinischen Profile und Kostenprofile beruhen auf den bereits durch den G-DRG V2003/2004 Report-Browser zur Verfügung gestellten Daten.

Abschlussbericht Weiterenwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2004, Band 1: Projektbericht
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Abschlussbericht Weiterenwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2004, Band 2: Fallpauschalen-Katalog, Klinische Profile, Kostenprofile
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Zum G-DRG V2003/2004 Report-Browser:

Zur Verwendung des G-DRG V2003/2004 Report-Browsers benötigen Sie die Anwendungsdatenbank G-DRGBrowser_V2003_031127.mde (siehe G-DRGBrowser_V20034_031127.zip) sowie die dazugehörige Datenbank G-DRGBrowser_V2003_031127.mdb (siehe G-DRGDaten_V20034_031127.zip).

(Stand 28.11.2003)

G-DRG V2003/2004 Report-Browser
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G-DRG V2003/2004 Datenbank
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Besondere Einrichtungen

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(Stand: 22.12.2003)

Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004
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Amtliche Begründung zur Verordnung zur Bestimmung besonderer Einrichtungen im Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004
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NUB

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Zu- / Abschläge

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Vorschlagsverfahren

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28.11.2003: Zwischeninformation zum Vorschlagsverfahren
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Systemzuschlag

Finanzierungsjahr 2004

Die Vertragsparteien sahen für das Jahr 2004 die Notwendigkeit, die bisher bestehende Vereinbarung in der Fassung der am 2. Oktober 2002 in Kraft getretenen 1. Fortschreibung anzupassen. Die neue Vereinbarung wurde in der 22. Sitzung des Krankenhaus-Entgelt-Ausschusses (KEA) am 24. November 2003 in Siegburg konsentiert.

Der VdAK wird das Unterschriftenverfahren dazu einleiten.

Im Vergleich zu der bisherigen Fassung sind insbesondere folgende Änderungen hervorzuheben:

  • Für die Abgabe der Meldebögen an das InEK wird eine Frist gesetzt. Mit den Meldebögen melden die Krankenhäuser die Ist-Fallzahlen des abgelaufenen Kalenderjahres (2002) bis zum 15. März 2004 (vgl. § 2 Abs. 1).
  • Zur Reduzierung des administrativen Aufwands der Krankenhäuser wird die Zuschlagssumme nur noch einmal jährlich am 1. Juli eines Jahres überwiesen (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1).
  • Es wurden ergänzende Regelungen zur Vorgehensweise bei Neueröffnung oder Schließung eines Krankenhauses aufgenommen (vgl. § 2 Abs. 2 Sätze 3 und 4).
  • Es erfolgt eine Information an den Krankenhaus-Entgelt-Ausschuss über die Krankenhäuser, die keine Zahlungen geleistet haben (vgl. § 2 Abs. 4).
  • Die Prüfung der korrekten Höhe der Zuschlagssumme erfolgt durch einen Abgleich der Zahlungsaufforderung der InEK GmbH mit dem Abschnitt L 1 der LKA (vgl. § 2 Abs. 5).
  • Die Höhe des DRG-Systemzuschlags wurde für das Jahr 2004 mit 0,27 Euro pro Fall festgelegt (vgl. § 5 Abs. 3).
  • Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass für das Jahr 2005 rechtzeitig eine Anpassung der Vereinbarung vorgenommen werden muss (vgl. § 6 Abs. 3).

Um den Krankenhäusern weitere Hilfestellungen zu geben, wurden auch für das Jahr 2004 „Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags“ erarbeitet. Diese umfassen drei Teile:

  • Teil I: Hinweise für Krankenhäuser, die Entgelte nach der BPflV abrechnen
  • Teil II: Hinweise für Krankenhäuser, die Entgelte nach dem KHEntgG abrechnen
  • Teil III: Hinweise zum Melde- und Abrechnungsverfahren an die InEK GmbH
17.12.2003: Vereinbarung nach § 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags
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26.11.2003: Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2004
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12.12.2003: Versand des Meldebogens zur Abrechnung des DRG-Systemzuschlags 2004 Anschreiben an die Krankenhäuser und Meldebogen zur Abrechnung des Systemzuschlags
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17.02.2004: Korrekturmeldung zur Abrechnung des DRG-Systemzuschlags 2004
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Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG

10.01.2003: Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG

Die Bekanntgabe im Bundesanzeiger ist am 21. Januar 2003 erfolgt.

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10.03.2003: Fehlerverfahren V 1.1 für die Datenerhebung D1.2002 und 2002
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10.03.2003: Fehlerverfahren V 1.1 für die Datenerhebung D1.2002 und 2002 im Änderungsmodus
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10.03.2003: Fehlermeldungen, Ergänzung zu Fehlerverfahren V 1.1
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11.03.2003: Anschreiben an die Krankenhäuser
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10.03.2003: Werteliste V 1.1 Fehlerverfahren für KIS-Hersteller
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28.01.2003: Merkblatt zum Verfahren nach § 21 KHEntgG
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20.02.2003: Korrigierte Fassung der Anlage 2

Zwischen den Vertragspartnern der Vereinbarung nach § 21 KHEntgG ist die erforderliche Änderung zu dem Merkmal „Entlassungs-/Verlegungsgrund“ in der Anlage 2 abgestimmt worden und konsentiert.

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Kalkulation

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Datenveröffentlichung gem. § 21 KHEntgG

19.03.2004: G-DRG V 1.0 Browser 2002 § 21 KHEntgG

Die Daten des Jahres 2002 gemäß § 21 KHEntgG werden mittels G-DRG Browser (Access-Datenbanken sowie dazugehörigem Browser) zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die mitgelieferte Datei Read-me-Datei.

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18.05.2004: Ergänzende Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002

Ergänzend zu den bereits am 19.03.2004 veröffentlichten Daten aus der Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG des Jahres 2002 mittels Datenbanken und Browser werden in Abstimmung mit den Vertragsparteien nach § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG Auswertungen gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG in Form von Excel-Tabellen zur Verfügung gestellt. Die Excel-Datei enthält neben Erläuterungen und einem Überblick 15 Tabellenblätter mit Auswertungen auf verschiedenen Aggregationsebenen, u.a. MDC, Altersklassen, DRG, Hauptdiagnosen (Kapitel, Gruppe, 3-Steller), Prozeduren (Kapitel, Obergruppe, 4-Steller).

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Begleitforschung

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seitenübergreifender Abschnitt